AGB

  1. Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Leistungen) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte dieser Art, selbst wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.

Den Einkaufsbedingungen und sonstigen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners – nachstehend Besteller genannt – wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen haben.

  1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur beidseitigen Angebotsannahme. Angaben unserer Vertreter sowie mündliche Angaben bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Sonstige Rechte und Pflichten

  1. Der Besteller verpflichtet sich, dass Rechte Dritter durch die vertragsgemäße Verwendung von Daten, Fotos, Vorlagen, Materialien (insbesondere auch Texte) und Gegenständen (im Folgenden: Beistellungen), die uns vom Besteller überlassen werden, nicht beeinträchtigt werden.
  2. Soweit erforderlich, wird der Besteller entsprechende Rechte, insbesondere Nutzungsrechte, auf eigene Kosten erwerben, sofern dies im Angebot für Einzelfälle nicht anders geregelt wurde.
  3. Der Besteller darf die Leistungen nur dergestalt verwenden, dass Rechte Dritter nicht beeinträchtigt oder verletzt werden.
  4. Uns obliegt keine Prüfungspflicht bezüglich etwaiger Drittrechte. Soweit uns diese bekannt sind oder werden, werden wir den Besteller darüber informieren.
  5. Wir sind nicht verpflichtet, Beistellungen des Bestellers zu überprüfen, es sei denn, die fehlende Verarbeitungs- und Verwendungsfähigkeit oder die fehlende Lesbarkeit digitaler Daten ist offensichtlich.
  6. Der Besteller ermöglicht uns, seine Geschäftsräume zu betreten, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
  7. Der Besteller verpflichtet sich, uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags des Bestellers oder der Nutzung der Leistungen durch den Besteller gegen uns erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften. Die Verpflichtung des Bestellers umfasst insbesondere auch die Freistellung von notwendigen Rechtsverteidigungskosten.
  8. Die Datensicherung obliegt alleine dem Besteller, wir sind jedoch berechtigt, Sicherungskopien zu erstellen.
  9. Wir sind berechtigt, die Leistung im angemessenen Umfang im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  10. Alle Preise verstehen sich zuzüglich aller gesetzlichen Steuern und Zölle. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab inländischem Werk [unsere Adresse] ausschließlich Verpackung, Fracht und sonstigen Versandkosten.
  11. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerungen für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Besteller weiterzugeben.
  12. Der Abruf von Daten aus unseren Sicherungskopien auf Veranlassung des Bestellers zum Zwecke der Überlassung an den Besteller ist gesondert entgeltpflichtig.
  13. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers werden dem Auftraggeber hinsichtlich der zusätzlich entstehenden Kosten berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten insbesondere Änderungen eines auf einer gemeinsamen Abstimmung beruhenden Konzepts.
  14. Wir weisen den Besteller darauf hin, dass unsere Leistungen Gema-gebührenpflichtige Bestandteile enthalten können. Diese Gebühren sind vom Besteller zu tragen.
  1. Lieferzeit/Lieferung
  1. Die angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Für verzögerte, unterbliebene oder nicht vertragsgerechte Lieferungen, die von unserem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft. Über derartige Hindernisse informieren wir den Besteller unverzüglich.
  3. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferanten, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung, soweit die Störung auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss ist.
  4. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit.
  5. Der Besteller und wir haben auch das Recht, bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder für den Fall, dass wir ohne unser Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Etwaige erbrachte Leistungen sind im Falle eines Rücktritts unverzüglich zu erstatten.
  7. Derjenige Vertragspartner, der beabsichtigt, nach vorstehenden Regelungen vom Vertrag zurückzutreten, hat dies mit einer Frist von zwei Wochen anzukündigen.
  8. Von dauernden Betriebsstörungen im vorstehenden Sinne kann ausgegangen werden, wenn die Störung länger als fünf Wochen dauert.
  9. Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt des Lieferverzuges können nur unter den Voraussetzungen des Abschnitts VI. 2 geltend gemacht werden.
  10. Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Teillieferungen werden mit dem Wert der Teillieferung in Rechnung gestellt und sind vom Besteller nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer VII. 1 zu zahlen.
  1. Mängelrechte, Schadensersatz
  1. Prüfungspflicht des Bestellers
    Der Besteller ist verpflichtet, Entwürfe, Vor- und Zwischenerzeugnisse, die ihm zur Prüfung zur Verfügung gestellt wurden, sorgfältig zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen.
  2. Abnahme der Leistung
    Leistungen, die entsprechend einer erklärten Freigabe erfolgen, gelten als vertragsgemäß. Mit Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Besteller zu einer schriftlichen Abnahme des Projektes innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der Leistung auf einem Test- oder Stagingsystem. Sollte innerhalb dieser Frist keine Freigabe erfolgt sein, gilt die Leistung als erfüllt und abgenommen.
  3. Haftung für nachträgliche Änderungen
    Etwaige Bugs nach erfolgter Abnahme, die aufgrund von Server- oder Versionsänderungen vorkommen, sind nicht beanstandungsfähig.
  4. Geringfügige Abweichungen
    Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite oder des Designs stellen keine Mängel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass wir eine mustergetreue Lieferung vereinbart haben.
  5. Schadensersatzansprüche
    Schadensersatzansprüche bestehen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
  1. a) Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) haften wir auf Schadenersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf, ferner solche, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
  2. b) Dem Besteller stehen Schadensersatzansprüche gegen uns nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt in gesetzlicher Höhe zu, wenn diese:
    • auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder
    • auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf Arglist beruhen oder
    • auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder
    • auf der Verletzung einer Pflicht aus einem übernommenen Beschaffungsrisiko oder einer übernommenen Garantie beruhen.
  1. c) Weitere Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
  1. Beweislastverteilung
    Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
  2. Verjährung von Mängelansprüchen
    Ansprüche des Bestellers aufgrund von Sachmängeln gelieferter Ware verjähren in einem Jahr, es sei denn:
    a) Bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
    b) Es handelt sich um Ansprüche, die Gegenstand des § 479 BGB sind.
    c) Der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder arglistigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.

In den Fällen a bis c sowie für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Das Gleiche gilt für Ansprüche, die auf einer von uns übernommenen Garantie oder einem von uns übernommenen Beschaffungsrisiko beruhen.

Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

  1. Rechtsmängel
    Für Rechtsmängel gilt die Vorschrift der Ziffer 7 entsprechend.
  2. Verjährung bei Online-Leistungen
    Alle Online-Programmierungen und Leistungen verjähren nach Abnahme der Version auf einer Test- oder Stagingumgebung.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund und auch aus später abgeschlossenen Verträgen, bezahlt sind.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware oder Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt.
  3. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware
    a) Die Verarbeitung oder Umbildung der sogenannten Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum an der neuen Sache.
    b) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht.
    c) Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.
  4. Abtretung von Forderungen
    a) Der Besteller tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben oder die Ware fest eingebaut ist.
    b) Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender erstrangiger Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu.
    c) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Besteller hiermit einen erstrangigen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab.
    d) Hat der Besteller diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab.
    e) Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Besteller in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Besteller seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab.
  5. Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an.
  6. Der Besteller ist zum Weiterverkauf nur dann berechtigt, wenn er sich ebenfalls das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderung aus dem Weiterverkauf vorbehält.
  7. Einziehung der Forderungen
    a) Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt.
    b) Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Zahlungseinstellung durch den Besteller oder bei wesentlicher Vermögensverschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers, die unseren Anspruch gefährden, erfolgt.
    c) In diesem Fall sind wir vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
    d) Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen sowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
  8. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
    a) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
    b) Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
  9. Freigabe von Sicherheiten
    Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
  10. Pflichten des Bestellers zur Sicherung der Vorbehaltsware
    a) Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich.
    b) Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern.
    c) Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab.
    d) Wir nehmen die Abtretung an.

Formularbeginn

Formularende

VII. Zahlung / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht

  1. Fälligkeit der Zahlung
    Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für Rechnungen über Teillieferungen gemäß Abschnitt IV.10.
  2. Skontoabzüge
    Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. Ist Skonto vereinbart, gilt mangels besonderer Vereinbarung als Beginn der Skontofrist das Rechnungsdatum. Die Skontofrist ist eingehalten, wenn die geschuldete Summe vollständig spätestens am letzten Tag der Skontofrist auf unserem Konto eingegangen ist.
  3. Verzugszinsen
    a) Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 12 %, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 288 BGB, zu ersetzen.
    b) Soweit die Zinsen gemäß Satz a den gesetzlichen Zinssatz übersteigen, steht dem Besteller der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
    c) Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
  4. Sofortige Fälligkeit aller Forderungen bei Zahlungsverzug
    Gerät der Besteller mit einer Zahlung – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Verzug, so werden alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig.
  5. Sicherheitsleistung und Vorauszahlung
    a) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen.
    b) Dies gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden.
    c) Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht
    a) Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
    b) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis gemäß § 320 BGB oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  7. Zurückbehaltungsrecht an angelieferten Materialien
    An allen vom Besteller angelieferten Vorlagen und Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht entsprechend § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    a) Erfüllungsort ist unser Sitz.
    b) Gerichtsstand ist Bielefeld, falls der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Besteller im Inland keinen eigenen allgemeinen Gerichtsstand hat.
    c) Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

VIII. Nutzungsrechte

  1. Einräumung von Nutzungsrechten
    Wir übertragen dem Besteller im notwendigen Umfang des jeweiligen Vertragszwecks ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Einschränkungen der Nutzungsrechte
    a) Das Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur Bearbeitung oder Vervielfältigung.
    b) Der Besteller ist nicht berechtigt, ihm übertragene Nutzungsrechte auf Dritte ganz oder teilweise zu übertragen.
  3. Kein Nutzungsrecht an Vor- und Zwischenerzeugnissen
    Mit der Übersendung von Vor- und Zwischenerzeugnissen sowie Entwürfen ist keine Einräumung von Nutzungsrechten verbunden.
  4. Anzuwendendes Recht
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet das materielle deutsche Recht Anwendung, wie zwischen zwei Parteien mit Sitz in Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Zusätzliche Bedingungen für Werbeagentur-Leistungen
    a) Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahme obliegt dem Besteller.
    b) Soweit wir von der Unzulässigkeit Kenntnis haben oder erlangen, weisen wir den Besteller hierauf hin.
    c) Eine urheber-, marken- oder patentrechtliche Schutzfähigkeit wird nicht gewährleistet oder garantiert.
    d) Ein werblicher Erfolg wird nicht garantiert.
    e) Wir haften nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen.
    f) Es steht uns frei, Werbemittel branchenüblich und im angemessenen Umfang zu signieren.
  1. Web-Design
  1. Bereitstellung von Inhalten durch den Besteller
    a) Umfasst der Vertragsgegenstand auch die Konzipierung, Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten, die im Internet veröffentlicht werden, stellt uns der Besteller die für die Erstellung oder Bearbeitung notwendigen Inhalte und Informationen zur Verfügung.
    b) Falls die Erstellung der Inhalte nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages ist, sind wir nicht zur Bereitstellung von Texten, Bildern oder anderen Materialien verpflichtet.
  1. Webhosting
  1. Vertragsgegenstand
    Umfasst der Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung von Webhosting-Dienstleistungen, stellt der Besteller sicher, dass alle von ihm gespeicherten oder veröffentlichten Inhalte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  2. Nutzung und Verantwortung des Bestellers
    a) Der Besteller ist verpflichtet, die im Rahmen des Webhostings angebotenen Dienste ausschließlich zweckentsprechend und ohne Verstoß gegen Rechtsvorschriften zu verwenden.
    b) Die Speicherung und Bereithaltung von Daten, die gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstoßen oder sittenwidrig sind, ist nicht gestattet.
    c) Die Weitervermietung des Speicherplatzes an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dem Untermieter sind die Nutzungsbestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Besteller und uns aufzugeben.
  3. Datensicherheit und Zugangsdaten
    a) Der Besteller ist verpflichtet, den üblichen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
    b) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder unzureichende Sicherung von Zugangsdaten durch den Besteller entstehen.
  4. Anbieterkennzeichnung und rechtliche Vorgaben
    a) Der Besteller ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) einzuhalten.
    b) Wir übernehmen keine Verantwortung für Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten oder sonstige regulatorische Anforderungen.
  5. Haftung für Inhalte
    a) Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte seiner Website, einschließlich aller darin enthaltenen Texte, Bilder, Videos und sonstigen Daten.
    b) Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen aufgrund von Inhalten des Bestellers kommen, stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und trägt alle anfallenden Kosten, einschließlich notwendiger Rechtsverteidigungskosten.
  6. Technische Verfügbarkeit
    a) Wir bemühen uns um eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Webhosting-Dienste, können jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren.
    b) Wartungsarbeiten, technische Störungen oder andere nicht von uns zu vertretende Ausfälle können zu temporären Einschränkungen der Erreichbarkeit führen.
  7. Kündigung und Datenlöschung
    a) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir berechtigt, alle gespeicherten Daten des Bestellers unwiderruflich zu löschen.
    b) Es obliegt dem Besteller, vor Vertragsende eine Datensicherung durchzuführen. Eine Wiederherstellung der Daten nach der Löschung ist nicht möglich.
  1. SEO-Dienstleistungen
  2. SEO-Pakete

Wir bieten dem Kunden folgende SEO-Pakete an:

  • Standard-Paket: Keine Garantie
  • Boost-Paket: Erste Seite Garantie
  • Premium-Paket: Platzt 1 Garantie

Die Definitionen lauten wie folgt:

  • Erste Seite (Boost Paket): Wenn der Begriff (die Keyword-Kombination) bei Google gesucht wird und das Unternehmen mit diesem Keyword ohne Aktivierung einer weiteren Suchseite, sondern durch Scrollen auf derselben Seite gefunden wird, gilt dies als Platzierung auf der ersten Seite. Gesponserte Anzeigen zählen nicht zur Rangfolge. Wir garantieren nicht die Anzahl der Keywords. Wir garantieren nicht die Dauer, wie lange der Kunde mit dem Keyword platziert ist. Wir garantieren das der Kunde mit einem Keyword auf der ersten Seite bei Google gefunden wird, dieses Keyword wird über SISTRIX gefunden. Dafür brauchen wir mindestens 6 Monate.
  • Platz 1 (Premium-Paket): Wenn der Begriff bei Google gesucht wird, gilt das erste organische Ergebnis nach den gesponserten Anzeigen als Platz 1. Wir garantieren nicht die Dauer, wie lange der Kunde mit dem Keyword platziert ist. Dafür brauchen wir mindestens 14 Monate.
  1. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit, folgende Bedingungen einzuhalten:

  • Der Kunde darf den HTML-Code seiner Webseite nicht manipulieren, insbesondere darf kein „noindex“-Tag oder ähnliche Methoden verwendet werden, um Inhalte vor der Indexierung durch Suchmaschinen zu verbergen.
  • Der Kunde darf keine anderen Agenturen oder Personen ohne schriftliche Freigabe der Try Us GmbH mit SEO-Arbeiten beauftragen. Jegliche Zusammenarbeit mit Dritten, die die SEO-Strategie beeinflussen könnte, ist untersagt.
  • Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit keine Maßnahmen zu ergreifen, die den SEO-Erfolg beeinträchtigen könnten, insbesondere Änderungen an der Webseite, die den Anweisungen der Try Us GmbH widersprechen.
  • Der Kunde muss innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn der Try Us GmbH Zugriff auf sein Google My Business-Konto gewähren oder alternativ schriftlich erlauben, ein Konto anzulegen. Damit wir eine Indexierung gewährleisten können.
  1. Fristen für die Abnahme von Texten und Keywords
  • Keywords: Werden die vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich abgenommen oder Änderungswünsche schriftlich mitgeteilt, gelten sie automatisch als akzeptiert.
  • Texte und Seiten: Werden die gelieferten Texte und Seiten nicht innerhalb von 5 Werktagen abgenommen oder Änderungswünsche eingereicht, gelten sie automatisch als akzeptiert.

Sollte der Kunde die Keywords oder Texte nachträglich als ungeeignet erachten, wird ein Monat der im Vertrag enthaltenen Leistung für die Anpassung verwendet, wodurch dieser Monat für den Kunden entfällt.

Vorgelegte Unterseiten können innerhalb von 12 Tagen nochmals geändert werden. Erfolgt keine konkrete Revision oder Kommunikation, gelten sie als abgenommen.

  1. Verlust der Garantie

Der Kunde verliert seine Garantieansprüche unverzüglich, wenn:

  • Er gegen eine der Verpflichtungen aus Abschnitt 2 verstößt.
  • Er während des Projekts einen Relaunch durchführt, die Domain wechselt oder wesentliche Änderungen an der Webseite vornimmt.
  • Maßnahmen ergriffen werden, die die Effektivität der SEO-Optimierung beeinträchtigen.
  • Kein Reibungsloser Projektablauf stattgefunden hat, also durch lange Zahlungsverzögerungen oder das Ignorieren von Nachrichten bzw. die nicht Abnahme von Keywords, Texten oder Unterseiten. Der Kunde muss diese immer bestätigen oder innerhalb der oben genannten Frist einen neuen Entwurf fordern

In diesem Fall ist die Try Us GmbH berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen einzustellen und alle bisherigen Zahlungen einzubehalten. Offene Zahlungen bleiben bestehen. Die Try Us GmbH muss den Kunden nicht über den Verlust der Garantie informieren; dieser tritt sofort ein, sobald der Kunde gegen einen der genannten Punkte verstoßen hat.

Anpassung der Optimierungsstrategie bei Algorithmus-Updates

Falls Google oder eine andere Suchmaschine ein öffentlich bekanntgegebenes Algorithmus-Update durchführt, das Auswirkungen auf die SEO-Strategie hat, behält sich Try Us GmbH das Recht vor, die vereinbarte Optimierungsmethode anzupassen.

Dies kann bedeuten, dass das ursprünglich geplante Kontingent an neuen Seiten stattdessen für Optimierungen bestehender Inhalte, technische Verbesserungen oder andere SEO-Maßnahmen verwendet wird, sofern diese dem Ranking und der Sichtbarkeit der Website dienlich sind.

Die Anpassung erfolgt ohne gesonderte Zustimmung des Kunden, da die Änderungen unmittelbar auf die aktuellen Google-Richtlinien reagieren müssen, um langfristige Erfolge sicherzustellen.

Diese Regelung dient dazu, nachhaltige SEO-Ergebnisse zu gewährleisten und mögliche Abwertungen durch Suchmaschinen zu vermeiden.

XII. Druckerzeugnisse

  1. Handelsbräuche der Druckindustrie
    Es gelten ergänzend, jedoch nachrangig, die Handelsbräuche der Druckindustrie. Dazu gehört insbesondere, dass keine Herausgabepflicht für Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten besteht, die zur Herstellung des Endprodukts erstellt wurden.
  2. Farbabweichungen bei Nachbestellungen
    Handelt es sich bei der Bestellung um eine Nachbestellung, wird keine Gewähr für die farbliche Übereinstimmung mit früheren Bestellungen übernommen. Geringfügige Farbabweichungen können durch unterschiedliche Druckverfahren oder Materialbeschaffenheiten auftreten und stellen keinen Mangel dar.
  3. Abnahme und Reklamation
    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Druckerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Nach dieser Frist gilt die Ware als abgenommen.
  4. Haftungsausschluss
    Für Fehler, die sich aus vom Kunden bereitgestellten Daten ergeben (z. B. fehlerhafte oder unvollständige Druckdateien), übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist für die Qualität und Rechtskonformität der gelieferten Inhalte selbst verantwortlich.

XIII. Zahlungskonditionen

  1. Zahlungsfrist
    Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug erfolgen.
  2. Mahnverfahren und Verzugszinsen
    a) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist, wird der Kunde zunächst schriftlich erinnert.
    b) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 14 Tagen erfolgt eine erste Mahnung.
    c) Bei weiterer Nichtzahlung erfolgt eine zweite Mahnung mit einer Mahngebühr in Höhe von 10,00 €.
    d) Nach der zweiten Mahnung können rechtliche Schritte eingeleitet und zusätzliche Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
  3. Verzugszinsen
    a) Ab dem ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäß § 288 BGB, berechnet.
    b) Falls die Zinsen gemäß Satz 1 den gesetzlichen Zinssatz übersteigen, steht dem Kunden der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
  4. Fälligkeit aller offenen Beträge
    Gerät der Kunde mit einer Zahlung – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen gegen ihn sofort fällig.
  5. Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
    a) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, die unsere Forderungen gefährdet, sind wir berechtigt, Vorkasse oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
    b) Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
    a) Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
    b) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  7. Der Kunde gestattet uns, die erbrachte Leistung als Referenz auf unseren Netzwerken anzugeben. Dabei kann die Art der Leistung benannt werden. Sollte der Kunde das nicht wünschen, muss er uns dies vor Auftragserteilung schriftlich mitteilen.

Diese AGB ist gültig ab dem 01.01.2024